Heizöltanks in Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebieten

Wo liegt das Problem?

Heizöl ist ein Wassergefährdender Stoff, der nicht in die Umwelt gelangen darf. Auch nicht bei Hochwasser.

 

Seit Anfang 2018 gilt das „Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes“ (Hochwasserschutzgesetz II)
 

Nach § 78c dieses Gesetzes dürfen in Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten keine Heizölverbraucheranlagen (dazu gehören auch Tankanlagen) errichtet werden, wenn weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen und die Heizölverbraucheranlage hochwassersicher errichtet wird.

 

Nach dem selben Paragraphen (§ 78c Satz 3) müssen Heizölverbrauchsanlagen in Überschwemmungsgebieten seit 05.01.2023 hochwassersicher nachgerüstet sein. In Hochwasserrisikogebieten müssen die Anlagen bis 05.01.2033 hochwassersicher nachgerüstet sein. 

Werden wesentliche Änderungen an Heizölverbrauchsanlagen vorgenommen, tritt die Nachrüstpflicht zum Änderungszeitpunkt ein. Zu einer wesentlichen Änderung gehört z.B. nicht ein Brennertausch.

Was ist ein Über-schwemmungsgebiet?

Überschwemmungsgebiete sind nicht eingedeichte Flächen, die von Hochwässern überflutet werden können. Für Hessen gilt die Überflutungshöhe eines statistisch alle 100 Jahre auftretenden Hochwassers (HQ_100), multipliziert mit dem Faktor 1,3, als maßgebend.

Was ist ein Hoch-wasserrisikogebiet?

Hochwasserrisikogebiete sind Flächen, die von Hochwässern überflutet werden können, wenn Hochwasserschutzanlagen (wie z.B. Deiche) versagen. Für Hessen sind die unten verlinkten Karten des Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie maßgeblich.

Wie ist die Situation in Riedstadt?

Am Ende dieser Seite verlinken wir auf Karten des Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, die für die Einstufung maßgeblich sind.
Crumstadt ist der am höchsten gelegene Stadtteil. Das Risikogebiet ist hier auf den Bogen im Bereich des Altneckarbetts begrenzt.

  • Erfelden liegt komplett im Risikogebiet.
  • Goddelau gehört zu den höhergelegenen Stadtteilen. Bis auf einzelne Tanks in der Bahnhofs- und Ludwigstraße sind dennoch alle überflutungsgefährdet.
  • Der Stadtteil Leeheim ist der am tiefsten gelegene der Büchnerstadt und ist komplett im Risikogebiet.
  • Wolfskehlen ist ebenfalls (bis auf eine kleine Stelle am alten Bahnhof) vollständig Risikogebiet.

Liegt mein Öltank im Risikogebiet?

Ein Klick auf die untenstehende Karte leitet Sie zu OpenStreetmaps. Alle schwarzen Punkte markieren Öltanks im Hochwasserrisikogebiet, Stand 2023. Aufgrund der vielen Punkte kann es zu Verzögerungen beim Bildaufbau kommen.

Welche Lösungen gibt es?

Als hochwassersicher gelten Öltanks, die 

  • oberhalb des Überflutungslevels, also z.B. im ersten Stock stehen,
  • in einem Kellerraum stehen in den kein Wasser eindringen kann – dafür sind spezielle, hochwassersichere Fenster und Türen einzubauen. Auch die Belüftung muss entsprechend ausgeführt sein,
  • gegen Auftrieb gesichert sind. Der Tank muss doppelwandig sein und kann z.B. im Boden verankert, oder gegen Decke oder Wände abgespreizt sein. Ein Fachmann muss beurteilen, ob die Bauteile dafür geeignet sind. Betondecken z.B. sind in der Regel nicht für eine hohe, von unten drückende Last ausgelegt und können gegebenenfalls versagen.

Die Sicherung der Anlagen kann hohe Kosten verursachen. Und es kann davon ausgegangen werden, dass sich Heizöl in Zukunft weiter verteuert. So kann der Umstieg auf einen anderen Energieträger sinnvoll sein.

Anlagen sicher machen

Auf einen anderen Energieträger umsteigen

  • Flüssiggas zählt nicht zu den Wassergefährdeten Stoffen. Unter bestimmten Umständen kann ein Flüssiggastank außerhalb des Gebäudes in mindestens 5 m Abstand zu Brandlasten aufgestellt werden. Bis zu einer Füllmenge von 2.900 kg ist die Aufstellung nach Landesbauordnung Baugenehmigungsfrei. Es ist denkbar, dass solche Tanks zukünftig auch mit Flüssiggas aus erneuerbaren Energiequellen gefüllt wird und so die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes einhält.
  • Anschluss an das Gasnetz: Wie Flüssiggas gilt Erdgas, oder zukünftig Gas aus erneuerbaren Quellen nicht als wassergefährdend. Die Prognosen für die Kosten von Gas und für künftige Netzentgelte legen aber nahe, dass Gas in Zukunft wesentlich teurer werde wird, die Zukunft der Gasnetze ist daher fraglich. Zudem ist fraglich, ob künftig genügend erneuerbares Gas zum Betrieb von Heizkesseln bereitgestellt werden kann. Der Anschluss an ein Gasnetz ist aus diesen Gründen nicht empfehlenswert.
  • Holzkessel (Pellets, Hackschnitzel, Stückholz): Zwar ist Holz ein nachwachsender Rohstoff, aber schon heute können unsere Wälder den Holzbedarf nicht decken, wir importieren Holz und in der Folge des Klimawandels wird das Holzaufkommen vermutlich weiter sinken. Holz ist zu schade zum Verheizen. Es kann besser zum Bauen, für Möbel oder als Grundstoff für die Industrie verwendet werden. Zudem belasten die Abgase unsere Atemluft.
  • Wärmepumpe: Wenn es keine Möglichkeit gibt, das Haus an ein Fernwärmenetz anzuschließen (im Rahmen der „Kommunalen Wärmeplanung“ klären wir für Riedstadt, welche Gebiete in Frage kommen – nach heutigen Stand gilt das vermutlich nur in der direkten Umgebung des vorhandenen Wärmenetzes in Goddelau), ist die Wärmepumpe das Heizsystem der Zukunft. Empfehlenswert ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe oder die deutlich kostengünstigere Option Luft-Luft-Wärmepumpe. Es ist sinnvoll (aber nicht unbedingt notwendig), den Wärmebedarf des Gebäudes vor dem Einbau einer Wärmepumpe zu reduzieren. 
    Informationen zu Wärmepumpen haben wir hier zusammengestellt. Für den Einbau von Wärmepumpen gibt es lukrative Zuschüsse nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
    In den Sanierungsgebieten der Büchnerstadt ist diese Förderung mit steuerlichen Förderungen kombinierbar. Weitere Informationen finden Sie hier. Sanierungsmanager Krick berät Sie gerne.

Unsere Empfehlung

Nutzen Sie als Betreiber eines Öltanks die verbleibende Zeit bis 2033, um den Wärmeverbrauch Ihres Gebäudes zu verringern und bauen Sie danach eine Wärmepumpe ein.

Hochwasserrisikokarten des HLNUG

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