So tun Sie etwas Gutes für die Umwelt, das Klima, Ihre Kinder, Enkel und Urenkel. Der Wert Ihres Gebäudes steigt durch die Modernisierung, Sie verbessern und schützen es. Ihr Zuhause wird behaglicher und Sie sparen ordentlich Energiekosten.
Wir helfen Ihnen dabei!
Die Stadt Riedstadt hat in den Stadteilen Wolfskehlen und Erfelden Sanierungsgebiete ausgewiesen. Weitere Stadteile folgen.
Wenn Ihr Haus in diesen Stadtteilen steht, können Sie zusätzlich zu den üblichen Zuschüssen von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Wir zeigen Ihnen, wie das geht, vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Ein Sanierungsgebiet nach den Paragraphen 141-145 Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Teil eines bebauten Gebietes, das bauliche Missstände aufweist.
Ca. 86 % des Wohnungsbestandes in Erfelden ist vor 1978 und damit vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet worden. In Wolfskehlen beträgt dieser Anteil sogar 94%. Studien zeigen, dass im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen hohe Einsparpotenziale (> 60% über das gesamte Untersuchungsgebiet betrachtet) erzielbar wären.
Hierzu zählen auch Missstände beim Klimaschutz (zum Beispiel ein schlechter Wärmeschutz, Heizkessel, unzureichende Nutzung erneuerbarer Energien) und bei der Anpassung an den Klimawandel (z.B. viele versiegelte Flächen, wenig Grün, unzureichender Hochwasserschutz von Gebäuden und fehlende kühle Orte.
Um Abhilfe zu schaffen, und um Investitionen in den Klimaschutz auszulösen oder zu verstärken, kann eine Stadt Sanierungsgebiete nach § 142 BauGB förmlich festlegen. Dies hat die Büchnerstadt in den Stadtteilen Erfelden und Wolfskehlen mit der Unterstützung des Büros Infrastruktur und Umwelt im Jahr 2023 getan. Vor der Festlegung von Sanierungsgebieten stehen vorbereitende Untersuchungen nach §141 BauGB, welche zurzeit für die Stadtteile Crumstadt, Goddelau und Leeheim geplant werden. Bei diesen Untersuchungen werden auch Ziele für die Sanierungsgebiete festgelegt und ein Plan gemacht, wie die Ziele erreicht werden können.
Satzungen für die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete Erfelden und Wolfskehlen definieren die Grenzen der Gebiete, erklären, warum die Gebiete festgelegt wurden und welche Maßnahmen umgesetzt werden können.
Bevor mit einer Maßnahme begonnen werden kann, muss das Sanierungsgebiet festgesetzt, und eine Vereinbarung über die Maßnahmen mit der Stadt unterzeichnet sein.
Nach Paragraf 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) können Investitionen in bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, wenn sie den Sanierungszielen entsprechen. Durch den Abzug der Investitionen vom zu versteuernden Einkommen verringert sich ihr zu versteuerndes Einkommen und Sie zahlen auf dieses geringere Einkommen dann nach der steuerlichen Progression einen geringeren Steuersatz.
Für eine Sanierung zum Effizienzhaus 40 fallen beispielsweise Kosten von 135.000 € an. Sie erhalten nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Kredit mit einem Tilgungszuschuss von 25 %. Damit verbleibt eine Investition von etwa 100.000 €.
Nach dem für selbst genutzte Immobilien geltenden § 10f EStG können Sie den entstehenden Herstellungsaufwand im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahmen sowie den neun darauffolgenden Jahren zu je 9 % von zu versteuernden Einkommen abziehen.
Jährlich sind dies dann 9.000 €.
Wir nehmen für diese Beispielrechnung an, dass Ihr Einkommen 50.000 € pro Jahr beträgt. Der mittlere Steuersatz auf ein solches Einkommen beträgt 12 %, damit ist die Steuerlast 6.000 €/a.
Nun reduziert sich Ihr Einkommen um 9.000 € auf 41.000 €. Der mittlere Steuersatz für das reduzierte Einkommen beträgt nur 9 %, Ihre Steuerlast ist dann 3.800 €.
Sie sparen pro Jahr 2.200 € und in zehn Jahren in Summe 22.000 €. Das lohnt sich!
In ihrem speziellen Fall wird die Einsparung eine andere sein. Auch, weil ihr zu versteuerndes Einkommen in den nächsten zehn Jahren sicherlich nicht gleich bleibt. Das Finanzamt oder ihr Steuerberater können Ihnen Konkreteres sagen.
Ein Merkblatt zur steuerlichen Abschreibung nach EStG 7h 10f 11a finden Sie hier.
Gefördert werden können alle bescheinigungsfähigen Maßnahmen, die dem Klimaschutz oder der Klimaanpassung dienen. Dazu gehören:
Dabei sind nur Maßnahmen bescheinigungsfähig, die zu einem zukunftsfähigen Standard führen. So kann beispielsweise eine wenige Zentimeter starke Außendämmung nicht gefördert werden, da sie zwar Energie einspart, aber nicht auf ein nachhaltiges Niveau führt. Dafür braucht die Dämmung eine bestimmte Stärke. In den Mindestanforderungen an bescheinigungsfähige Maßnahmen definieren wir die Bedingungen. Dieses Dokument wird nach Erfordernis erweitert und präzisiert. Wir orientieren uns mit unseren Mindestanforderungen am international anerkannten EnerPHit-Standard des Passivhaus Instituts, der sich in vielen tausend Modernisierungen in der Praxis bewährt hat.
Durch die steuerliche Abzugsfähigkeit zahlen Sie weniger Steuern. Die Gemeinschaft der Steuerzahlenden unterstützt sie also dabei, Ihr Gebäude auf einen nachhaltigen Standard zu bringen. Das ist wichtig und richtig, denn die gesamte Gemeinschaft profitiert von den Klimaschutzmaßnahmen, die Sie durchführen. Wichtig ist dabei natürlich, dass die Mittel sinnvoll und zielführend eingesetzt werden (daher die Mindestanforderungen) und dass die Maßnahmen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Darum gelten für alle Maßnahmen bestimmte maximale bescheinigungsfähige Kosten, wie beispielsweise 85 € pro Quadratmeter gedämmter oberster Geschossdecke. Nur bis zu dieser Grenze gibt es die Förderung. Alles, was darüber hinausgeht, zahlen Sie komplett selbst.
Sie können die Abschreibungen auch mit anderen Zuschüssen kombinieren. Dabei kann aber nur der nach Abzug der Zuschüsse verbleibende Teil der Kosten abgeschrieben werden.
Die Maßnahmen tragen zur Reduzierung der Treibhausgase im Sanierungsgebiet bei, die für den Klimawandel verantwortlich sind. Durch die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energiequellen und die Reduzierung des Energieverbrauchs durch entsprechende Maßnahmen kann der CO2-Fußabdruck erheblich reduziert werden und so dazu beitragen, Klimaschutzziele zu erreichen.
Weiter können die Sanierungsgebiete dazu beitragen die Kosten für die Bürgschaft zu senken. Durch die Installation von erneuerbaren Energiequellen kann der Bedarf an Energie (Strom und Heizung) aus dem Netz reduziert werden. Dies führt zu niedrigeren Energiekosten.
Ein weiterer Aspekt ist die Verbesserung der Lebensqualität, durch die Umsetzung energetische Maßnahmen können Gebäude besser isoliert werden und weisen so ein angenehmeres Raumklima auf.
Rathausplatz 1
64560 Riedstadt
b.krick(at)riedstadt.de
Telefon: +49 (0) 6158-181-323
www.riedstadt.de
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